Das Problem

Vergleich: Leitung vor und nach dem Strahlen

Ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein lenkt den Blick des Verbrauchers immer stärker auf das Trinkwasser. Von den Wasserwerken als verantwortliche Betreiber der öffentlichen Leitungsnetze wird einwandfreies Trinkwasser mit einer gleichbleibend hohen Qualität durch umfassende Kontrollen zugesichert und bis zur Übergabestelle (Hauptwasseruhr) in jede Liegenschaft geliefert.

Diese Qualitätskontrollen bleiben jedoch wirkungslos, wenn die Trinkwasserinstallationen in den Liegenschaften vernachlässigt werden und dadurch nicht mehr den „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entsprechen. Die neue Trinkwasserverordnung nimmt daher seit November 2011 die Eigentümer, Betreiber und Verwalter durch deutlich schärfere Bestimmungen in die Pflicht

Die Trinkwasserinstallation ist in nahezu allen Gebäuden unter Putz (außer Kellerleitungen) und in der Vergangenheit meist aus Kupfer oder verzinktem Stahl verlegt worden. Abhängig von den Gegebenheiten (Material, Alter, Wasserzusammensetzung, Nutzungsbedingungen, Leitungsgeometrie etc.) beeinflussen im Laufe der Jahre unterschiedliche chemische und physikalische Prozesse diese Leitungssysteme. Die daraus resultierenden Schadensbilder reichen von Inkrustierungen (Rost, Kalk, Schmutz), Querschnittsverengungen, Lochfraß und regelmäßigem Rostwasser bis hin zu gesundheitsrelevanten Verkeimungen.

Diese Mängel werden häufig erst viel zu spät entdeckt. Sie betreffen in der Regel die komplette Trinkwasserinstallation und ziehen daher sehr aufwendige Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten nach sich. Bei der herkömmlichen Sanierung und Neuverlegung werden Maurer-, Gipser-, Maler- und Fliesenlegerarbeiten notwendig. Diese sind für Mieter und Eigentümer mit Lärm, Schmutz und stark eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten verbunden.